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   OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18   

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https://dejure.org/2019,3646
OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18 (https://dejure.org/2019,3646)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.2019 - 10 AR 10/18 (https://dejure.org/2019,3646)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 10 AR 10/18 (https://dejure.org/2019,3646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 95 GVG, § 101 Abs 1 GVG, § 102 S 2 GVG
    Verweisung eines Rechtstreits von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen: Bindungswirkung bei Nichtberücksichtigung der Fristgebundenheit des Verweisungsantrags

  • landesrecht-bw.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, NJW-RR 2013, 764-765, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 -, NJW-RR 2008, 1309-1310, juris Rn. 6; Beschluss vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 -, NJW-RR 2002, 1498-1499, juris Rn. 7).

    Selbst eine bloße Abweichung von einer höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung kann noch nicht als willkürlich in diesem Sinn angesehen werden, weil dem deutschen Recht eine Präjudizienbindung grundsätzlich fremd ist; vielmehr bedarf es dann zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH Beschluss vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 -, NJW-RR 2002, 1498-1499, juris Rn. 8).

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, NJW-RR 2013, 764-765, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 -, NJW-RR 2008, 1309-1310, juris Rn. 6; Beschluss vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 -, NJW-RR 2002, 1498-1499, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn die betreffende Gesetzesänderung lange zurückliegt und ihre Konsequenzen für die Verweisung des Rechtsstreits in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur ausführlich erörtert worden sind (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02 -, Rn. 16, juris; Beschluss v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn die betreffende Gesetzesänderung lange zurückliegt und ihre Konsequenzen für die Verweisung des Rechtsstreits in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur ausführlich erörtert worden sind (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02 -, Rn. 16, juris; Beschluss v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, NJW-RR 2013, 764-765, juris Rn. 7; Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 -, NJW-RR 2008, 1309-1310, juris Rn. 6; Beschluss vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 -, NJW-RR 2002, 1498-1499, juris Rn. 7).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Sofern das Gesetz keine andere Möglichkeit zur Lösung des Konflikts vorsieht, bleibt nur das Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO übrig, um den Kompetenzstreit zu erledigen (BGH, Beschluss vom 03. Mai 1978 - IV ARZ 26/78 -, BGHZ 71, 264-276, juris Rn. 8).
  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Denn im Kompetenzkonflikt zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen beruht die Zuständigkeit zumindest eines der miteinander streitenden Spruchkörper nicht allein auf dem Geschäftsverteilungsplan, sondern auf der ausdrücklichen gesetzlichen Zuweisungsregelung der §§ 96, 98 GVG (BGH, Beschluss vom 05. Oktober 1999 - X ARZ 247/99 -, juris Rn. 6).
  • KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit bei nicht rechtzeitig gestelltem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Gleiches gilt für den Beschluss des Kammergerichts vom 4.9.2008, Az. 2 AR 37/08 (KGR Berlin 2008, 963), das nach den allgemeinen Grundsätzen zur Willkür eine Bindungswirkung dann versagt, wenn die Verspätung des Antrags im Sinn von § 101 Abs. 1 S. 2 GVG in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht evident ist sowie eine nachvollziehbare und im Ansatz als vertretbar zu bezeichnende Begründung für die Annahme der Rechtzeitigkeit des Verweisungsantrags vom verweisenden Gericht nicht gegeben worden ist.
  • OLG Brandenburg, 11.04.2017 - 1 AR 6/17

    Verweisung des Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Auf diese Entscheidung bezieht sich auch ein späterer Beschluss des OLG Brandenburg (Beschluss vom 11.4.2017, Az. 1 AR 6/17, NJW-RR 2018, 23).
  • OLG Hamburg, 02.11.2011 - 5 W 115/11

    Begriff der Verhandlung zur Sache i.S. von § 101 Abs. 1 S. 1 GVG; Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
    Der vom vorlegenden Richter für die Bindungswirkung herangezogene Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 2.11.2011, Az. 5 W 115/11 (NJW-RR 2012, 634) nimmt bei einem Verstoß einer Verweisung gegen § 101 Abs. 1 GVG gerade keine Bindungswirkung an.
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93

    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

  • OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00

    Bindungswirkung der Verweisung an die Kammer für Handelssachen nach Ablauf der

  • OLG Braunschweig, 28.03.1995 - 1 W 5/95
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1998 - 4 AR 3/98
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